Kinderschutz
Wir richten uns in unserer Arbeit nach einem von unserem Träger entwickelten Handlungskonzept zur Sicherung des Kindeswohls in Kindertageseinrichtungen, das den pädagogischen Mitarbeiterinnen bei dem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sichere Verfahrensabläufe zur Verfügung stellt.
Unter den Tatbestand der Kindeswohlgefährdung fallen körperliche, seelische und geistige Vernachlässigung, körperlicher und seelischer Missbrauch oder sexueller Missbrauch.
Das Handlungskonzept dient den Mitarbeiterinnen als Leitfaden für eine Beurteilung des Kindeswohls und als Hilfestellung bei der Erarbeitung von Gefährdungslagen. Es ist Bestandteil unseres Qualitätsmanagements.
Das Team wird regelmäßig zum Thema „Kindesschutz“ geschult und für diesen Bereich sensibilisiert. Im Bedarfsfall werden externe Fachkräfte und Beratungsstellen hinzugezogen und bei Kenntnis einer Kindeswohlgefährdung wird die/ der Kinderschutzbeauftragte sowie das zuständige Jugendamt informiert.